boring-XXL-Update Sep 26: Self-Service-Pläne, granulares Rechtekonzept, Zahlungsmanagement & Bring your own Agent
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 24.09.2026

Vorbemerkungen

A Die boring.legal GmbH, Pappelallee 78/79, 10437 Berlin, (‘Anbieter’) entwickelt und betreibt eine softwarebasierte Plattform als Software-as-a-Service (SaaS) unter www.boring.tax, die es Unternehmen ermöglicht, vertragliche, buchhalterische und steuerliche Angelegenheiten digital zu verwalten und abzuwickeln (die ‘boring-Plattform’). Der Anbieter gewährt natürlichen oder juristischen Personen (jeweils ‘Kunde’) und den vom Kunden hierzu ermächtigten natürlichen Personen (‘Nutzer’) den Zugang zur boring-Plattform über eine Webpage unter einer spezifischen Internetadresse (URL). Anbieter und Kunde werden jeweils einzeln als ‘Partei’ oder zusammen als ‘Parteien’ bezeichnet.

B Die Funktionalität der boring-Plattform teilt sich in einen Teil für Themen aus den Bereichen Buchhaltung und Steuern (‘Tax-Funktionalität’) und einen Teil aus den Bereichen Vertragsentwurf, -erstellung, -abwicklung, -ablage und -verwaltung (‘Legal-Funktionalität’). Die boring-Plattform ermöglicht insbesondere die Übermittlung (u.a. Buchungsbelege, Verträge, Dokumente und sonstige Inhalte) und Erstellung von Inhalten (u.a. Verträge, Dokumente und andere Inhalte) durch den Kunden (‘Kundeninhalte’).

C Ferner ermöglicht der Anbieter den Kunden die Kontaktaufnahme mit Kooperationspartnern des Anbieters aus den Bereichen Recht und Steuern (jeweils ‘Kooperationspartner’) zwecks Abschluss von separaten Verträgen mit den Kooperationspartner zu individueller Beratung und der Erstellung von damit verbundenen Arbeitsergebnissen (‘Kooperationspartner-Arbeitsergebnisse’) durch den Kooperationspartner für einen Kunden (jeweils ‘Kooperationspartner-Vertrag’). Die Kunden können die Kooperationspartner-Arbeitsergebnisse als Kundeninhalte innerhalb der boring-Plattform nutzen.

§ 1 Anwendungsbereich, Vertragsbeziehungen und Vertragsschluss

  1. Diese Allgemeine Geschäftsbedingungen des Anbieters (“Nutzungsbedingungen”) gelten für alle Rechte und Pflichten des Anbieters und des Kunden aus und im Zusammenhang mit der unentgeltlichen oder entgeltlichen Bereitstellung der boring-Plattform und der Vermittlung von Vereinbarungen mit Kooperationspartnern. Entgegenstehende oder von den Nutzungsbedingungen oder gesetzlichen Bestimmungen abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden erkennt der Anbieter nicht an, es sei denn, der Anbieter hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

  2. Zur Verfügung stehen ein unentgeltlicher Test-Account (“Demo-Account”) sowie ein entgeltlicher Kunden-Account, dessen Konditionen vom Unternehmen des Kunden und dem jeweils ausgewählten Leistungspaket abhängen (z.B. “Starter” oder “Professional”; die jeweils verfügbaren Leistungspakete sind abrufbar unter: https://boring.tax/de/pricing/) (“Kunden-Account”, zusammen mit dem Demo-Account “Account”). Ein Anspruch auf Erstellung eines Accounts und des damit verbundenen Abschluss eines Vertrags zur Nutzung der boring-Plattform (“Nutzungsvertrag”) besteht nicht. Die Erstellung eines Accounts kann sowohl online unter www.boring.tax als auch per E-Mail angefragt werden. Jede Erstellung eines Accounts erfordert den Abschluss eines Nutzungsvertrags und jeder Nutzungsvertrag kommt unter Einbeziehung dieser Nutzungsbedingungen zustande.

  3. Voraussetzung für die Erstellung eines Kunden-Accounts mit Tax-Funktionalität und den damit verbundenen Abschluss eines Nutzungsvertrags ist, dass der Kunde im Rahmen des Registrierungsprozesses einen Steuerberatungsvertrag mit einem Kooperationspartner von boring, einer in §3 StBerG genannten Personen abschließt (aktuell ist dies die boring.tax Steuerberatungsgesellschaft mbH, Mörikestraße 1, 70178 Stuttgart). Dies ist erforderlich, da bestimmte, über den Anbieter erworbene Leistungen aus berufsrechtlichen Gründen nur durch eine in §3 StBerG genannte Personen durchgeführt werden dürfen. Die Einzelheiten ergeben sich aus diesem Vertrag, der im Rahmen des Prozesses einsehbar und abrufbar ist. Die steuerberatenden Leistungen werden vom Steuerberater unmittelbar gegenüber dem Kunden nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) bzw. einer gesonderten Vergütungsvereinbarung erbracht und abgerechnet. Sie sind nicht Teil der vom Anbieter für die Nutzung der boring-Plattform erhobenen Vergütung; der Anbieter zieht die Vergütung des Steuerberaters nicht ein und erhält hierfür keinen Anteil. Dieser Vertrag stellt keinen Kooperationspartner-Vertrag im Sinne von Vorbemerkung C dar.

  4. Der Abschluss eines Nutzungsvertrags ist ausschließlich Unternehmern möglich, d.h. natürlichen oder juristischen Personen des Privatrechts und des öffentlichen Rechts oder rechtsfähigen Personengesellschaften, die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln (§ 14 BGB). Die Unternehmereigenschaft des Kunden ist bei Vertragsschluss auf Nachfrage des Anbieters nachzuweisen, z.B. durch Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, eines Handelsregisterauszugs oder durch sonstige geeignete Nachweise. Die dafür erforderlichen Daten sind vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben.

  5. Konkret kommt ein Nutzungsvertrag wie folgt zustande:

a) Der Kunde fragt die Erstellung eines Demo-Accounts bzw. eines Kunden-Accounts (bzw. das Hochstufen eines bestehenden Demo-Accounts zu einem Kunden-Account einschließlich Auswahl eines bestimmten Leistungspakets auf der boring-Plattform) an.

b) Dazu gibt der Kunde die erforderlichen Informationen an (u.a. Name und E-Mail-Adresse, Unternehmensname, Unternehmensumsatz, Zahlungsmodalitäten, etc.) und wählt das für das Unternehmen des Kunden passende Leistungspaket (z.B. “Starter”, “Professional” oder “Holding”) und die Mindestvertragslaufzeit aus, wodurch die konkreten Modalitäten des Nutzungsvertrags festgelegt werden (u.a. die Mindestvertragslaufzeit, die Vergütung und der Funktionsumfang).

c) Der Kunde verpflichtet sich, alle Angaben vollständig und richtig zu machen und hat vor Abschluss der Anfrage die Möglichkeit, seine Angaben zu überprüfen und zu korrigieren.

d) Vor dem Absenden der Anfrage hat der Kunde ferner die Möglichkeit, die Nutzungsbedingungen zur Kenntnis zu nehmen und zu speichern. Mit Absenden der Anfrage stimmt der Kunde diesen Nutzungsbedingungen zu, was Voraussetzung für das Zustandekommen eines Nutzungsvertrags ist.

e) Die Anfrage stellt ein verbindliches Angebot zur Nutzung der boring-Plattform im Rahmen eines Demo- oder Kunden-Accounts zu den jeweiligen Modalitäten dar.

f) Die Annahme des Angebots seitens des Anbieters erfolgt entweder durch eine Bestätigung des Nutzungsvertrags per E-Mail (z.B. in Form einer Auftragsbestätigung) oder durch die erstmalige Freischaltung des Zugangs zur boring-Plattform unter dem Demo- oder Kundenaccount, je nachdem, was zuerst eintritt.

  1. Der Nutzungsvertrag verschafft dem Kunden keinen Anspruch auf Abschluss eines Kooperationspartner-Vertrags. Für die Rechte und Pflichten des Kunden im Hinblick auf die von einem Kooperationspartner gegenüber dem Kunden zu erbringenden Leistungen (etwa in Form von Kooperationspartner-Arbeitsergebnissen) sind ausschließlich die Regelungen des Kooperationspartner-Vertrags maßgeblich.

  2. Nutzungsverträge werden ausschließlich in deutscher Sprache geschlossen.

  3. Mit der Abgabe seiner auf den Abschluss eines Nutzungsvertrags mit dem Anbieter gerichteten Erklärung sichert der Erklärende zu, zum Abschluss des Nutzungsvertrags für die entsprechende, in der Erklärung bezeichnete Person, insbesondere den Kunden, berechtigt zu sein und die Erklärung als oder für einen Unternehmer abzugeben.

  4. Der Kunde garantiert und ist dafür verantwortlich, dass die natürliche Person, die den Nutzungsvertrag mit dem Anbieter abschließt, über die erforderliche Berechtigung und Vertretungsmacht verfügt, um im Namen des Kunden zu handeln. Der Kunde stellt sicher, dass alle erforderlichen internen Genehmigungen und Zustimmungen eingeholt wurden.

§ 2 Funktionalität der boring-Plattform

  1. Der Anbieter stellt dem Kunden im Bereich Tax-Funktionalität, je nach im Rahmen des Nutzungsvertrag vereinbarten Leistungspakets, verschiedene Funktionalitäten im Bereich Buchhaltung und der damit verbundenen Erstellung der Steuerdokumentation zur Verfügung. Dazu gehören u.a. (i) die Synchronisation von Transaktionen des Kunden auf Bank- und Kreditkartenkonten sowie bei anderen Zahlungsdienstleistern über verschiedene technische Wege (u.a. über eine API-Schnittstelle oder mittels hochgeladener Dateien); (ii) die Erfassung von Belegen (u.a. per E-Mail, WhatsApp oder Upload); und (iii) das automatisierte Auslesen der Belege und die anschließende Zuordnung zu den synchronisierten Transaktionen anhand der extrahierten Daten. Die Verbuchung erfolgt auf Grundlage der Datev-Standardkontenrahmen SKR 03 oder SKR 04 und die Buchungen unterliegen einer qualitätssichernden Prüfung durch Fachpersonal eines Kooperationspartners des Anbieters, der nach erfolgter Prüfung auch die Umsatzsteuervoranmeldung für den Kunden beim zuständigen Finanzamt einreichen kann. Darüber hinaus besteht für den Kunden die Möglichkeit der individuellen Kommunikation mit dem Kooperationspartner über die boring-Plattform. Inwieweit die Erstellung des Jahresabschlusses sowie der betrieblichen (Jahres-)Steuererklärungen Teil der vom Anbieter geschuldeten Leistungen sind, bestimmt sich nach dem jeweils vom Kunden erworbenen Leistungspakets, wie es im Nutzungsvertrag festgelegt ist. Sind die Erstellung des Jahresabschlusses sowie der betrieblichen (Jahres-)Steuererklärungen nicht Teil des jeweils erworbenen Leistungspaket, kann der Kunde über den Anbieter gesondert die Erstellung des Jahresabschlusses sowie der betrieblichen (Jahres-)Steuererklärungen anfragen.

  2. Der Anbieter stellt dem Kunden im Bereich Legal-Funktionalität, je nach erworbenem Leistungspaket für den vereinbarten Nutzungsvertrag, Zugang zu einer Bibliothek mit Vertrags- und Dokumentenvorlagen aus verschiedenen Rechtsgebieten (u.a. Arbeitsrecht und allgemeines Wirtschaftsrecht) zur Verfügung. Der Kunde kann diese auf der boring-Plattform interaktiv und individuell ergänzen, anpassen und ausfüllen. Darüber hinaus kann der Kunde eine integrierte eSigning-Funktion (SES) zur elektronischen Unterschrift nutzen. Alle Dokumente werden zentral auf der boring-Plattform gespeichert. Der Dokumentenexport erfolgt wahlweise im Word- oder PDF-Format.

  3. Zur Klarstellung: Der Anbieter erbringt oder bietet dem Kunden im Rahmen des Nutzungsvertrages zu keinem Zeitpunkt Leistungen an, die aufsichts- oder berufsrechtlichen Anforderungen aus den Bereichen Recht und Steuern unterliegen. Dies gilt insbesondere für Rechtsdienstleistungen nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz sowie für Hilfeleistungen und damit zusammenhängende Steuerberatungsleistungen nach dem Steuerberatungsgesetz. Derartige Leistungen können ausschließlich unmittelbar im Verhältnis zwischen dem Kunden und dem Kooperationspartner im Rahmen eines Kooperationspartnervertrags vereinbart werden.

§ 3 Bereitstellung der boring-Plattform, Nutzung und Sperrung

  1. Der Anbieter stellt dem Kunden und dessen Nutzern die boring-Plattform mit dem jeweils vereinbarten Funktionsumfang am Routerausgang des Rechenzentrums, in dem der Server mit der entsprechenden Software steht (‘Übergabepunkt’), zur Nutzung bereit. Der Anbieter schuldet nicht die Herstellung und Aufrechterhaltung der Datenverbindung zwischen den IT-Systemen des Kunden bzw. der Nutzer und dem Übergabepunkt.

  2. Der Anbieter sorgt für die zur Bereitstellung der boring-Plattform erforderliche technische Infrastruktur sowie die Konfiguration der Server und deren Erreichbarkeit über das Internet. Der Anbieter führt regelmäßig Wartungsarbeiten aus. Zum Betrieb beziehungsweise zur Aufrechterhaltung der boring-Plattform führt der Anbieter regelmäßig eine Datensicherung durch.

  3. Für die Nutzung der boring-Plattform durch den Kunden sind den Anforderungen des Anbieters entsprechende Hard- und Software sowie ein Internetzugang des Kunden erforderlich. Eine Beschreibung der vom Kunden jeweils zu erfüllenden technischen Voraussetzungen zur Nutzung der boring-Plattform findet sich unter www.boring.tax bzw. auf der boring-Plattform. Der Anbieter kann diese bei Bedarf an den aktuellen Stand der Technik anpassen. Über solche Anpassungen wird der Anbieter den Kunden rechtzeitig unterrichten.

  4. Die Verfügbarkeit der boring-Plattform am Übergabepunkt beträgt achtundneunzig Prozent (98,0%) pro Kalendermonat (‘Verfügbarkeit’).

  5. Der Anbieter ist berechtigt, die Bereitstellung der boring-Plattform zur Durchführung von Pflege- und Wartungsarbeiten vorübergehend einzustellen oder zu beschränken (‘Geplante Wartung’). Der Anbieter wird sich bemühen, den Kunden hierüber mit angemessener Frist vor Beginn der Geplanten Wartung über die boring-Plattform oder per E-Mail zu unterrichten. Pflege- und Wartungsarbeiten werden vom Anbieter nach Möglichkeit in Zeiten geringer Nutzung durchgeführt. Unberührt bleibt das Recht des Anbieters, zur Abwehr von konkreten Gefahren für die Sicherheit und Integrität der Systeme geeignete Maßnahmen jederzeit, auch ohne Ankündigung, durchzuführen. Bei der Berechnung der Verfügbarkeit sind Einschränkungen der Verfügbarkeit durch solche Sicherheitsmaßnahmen und/oder Geplante Wartungen abzuziehen. Geplante Wartungen dürfen pro Monat die Gesamtdauer von drei (3) Stunden nicht überschreiten.

  6. Der Anbieter weist den Kunden darauf hin, dass Einschränkungen oder Beeinträchtigungen der boring-Plattform entstehen können, die außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters liegen. Hierunter fallen insbesondere Handlungen von Personen, die nicht im Auftrag des Anbieters handeln und vom Anbieter nicht beeinflussbare technische Bedingungen des Internets. Auch die vom Kunden genutzte Hard- und Software und technische Infrastruktur kann Einfluss auf die vertraglichen Leistungen des Anbieters haben. Soweit derartige Umstände Einfluss auf die Verfügbarkeit oder Funktionalität der boring-Plattform haben, hat dies keine Auswirkung auf die Vertragsgemäßheit der vom Anbieter zu erbringenden und erbrachten Leistungen.

  7. Der Kunde erkennt an, dass es auf Grundlage des gegenwärtigen Stands der Technik unmöglich ist, komplexe Softwareprodukte vollständig frei von Fehlern herzustellen. Der Anbieter schuldet daher nicht die vollkommene Fehlerfreiheit der Softwarelösung und der boring-Plattform, sondern lediglich die Freiheit von solchen Fehlern, die deren Nutzung in erheblicher Weise einschränken.

  8. Soweit nicht bestimmte Anforderungen oder Funktionalitäten zwischen dem Anbieter und dem Kunden ausdrücklich gesondert vereinbart worden sind, hat der Kunde keinen Anspruch auf bestimmte Funktionalitäten der boring-Plattform. Der Anbieter ist zur Erweiterung oder Verbesserung der boring-Plattform, insbesondere zur Anpassung an den technischen Fortschritt oder an geänderte gesetzliche Vorgaben, jederzeit berechtigt. Dies beinhaltet auch die Erweiterung, Beschränkung oder Änderung von einzelnen Funktionalitäten einschließlich des Designs, der Betriebsmethode, technischen Spezifikationen und Systemen von bzw. für die boring-Plattform. Der Anbieter wird dem Kunden beabsichtigte, wesentliche Änderungen an der boring-Plattform mit einem angemessenen Vorlauf mitteilen.

  9. Zum Schutz der boring-Plattform und von Kundeninhalten setzt der Anbieter wirtschaftlich angemessene physikalische, logische und technische Maßnahmen ein. Angriffe auf die Sicherheit oder Sicherheitsvorfälle im Zusammenhang mit der boring-Plattform, wie unbefugter Zugriff auf den Account des Kunden, können jedoch nicht ausgeschlossen werden. Der Anbieter übernimmt keine Verpflichtung oder Verantwortlichkeit für solche Angriffe oder Vorfälle, soweit sie außerhalb der Kontrollmöglichkeiten des Anbieters durch solche angemessenen Maßnahmen erfolgen.

  10. Die boring-Plattform erstellt automatisch regelmäßige Backups (zumeist täglich) der Kundeninhalte. Wenn nicht abweichend vereinbart, ist darüber hinaus der Kunde allein dafür verantwortlich, zusätzliche Backups aller Kundendaten und Kundeninhalte auf einer anderen Umgebung vorzunehmen. Hierfür hat der Kunde die Möglichkeit, Kundeninhalte und Kundendaten auf der boring-Plattform in eigener Verantwortlichkeit zu exportieren.

  11. Der Anbieter kann sich bei der Erbringung sämtlicher vertragsgegenständlicher Leistungen der Hilfe Dritter bedienen und/oder die Leistungen ganz oder teilweise durch einen Dritten erbringen lassen.

  12. Der Anbieter ist berechtigt, den Zugriff auf die boring-Plattform durch den Kunden – vorübergehend oder dauerhaft – mit sofortiger Wirkung zu sperren, wenn Tatsachen den Schluss nahelegen, dass a. eine Verletzung der Verpflichtungen des Kunden aus diesen Nutzungsbedingungen und dem Nutzungsvertrag vorliegt, insbesondere eine Verletzung der Verpflichtungen in Ziffern 4, 5, 6, 7, 8, 9, und 15; b. die Voraussetzungen für eine Kündigung aus wichtigem Grund für den Anbieter vorliegen; c. eine Verletzung anwendbaren Rechts durch den Kunden im Rahmen der Nutzung der boring-Plattform vorliegt; d. eine wesentliche Verletzung der Zahlungsverpflichtungen durch den Kunden besteht; und/oder e. der Anbieter ein sonstiges berechtigtes Interesse an der Sperrung hat. Der Anbieter wird die Sperrung aufheben, sobald die Gründe hierfür entfallen sind. Während einer Sperrung besteht die Pflicht des Kunden zur Zahlung der vereinbarten Vergütung fort. Bei der Entscheidung über eine Sperrung wird der Anbieter die berechtigten Interessen des Kunden angemessen berücksichtigen und eine Sperrung vorab mit einem angemessenen Vorlauf in Textform androhen. Im Einzelfall kann eine Sperrung auch ohne vorherige Androhung des Anbieters vorgenommen werden, um die vom Anbieter mit der Sperrung verfolgten berechtigten Interessen zu wahren, soweit eine vorherige Androhung gesetzlich oder aus anderen rechtlichen Gründen nicht erforderlich ist.

  13. Die Sperrung des Zugangs zur boring-Plattform gilt nicht zugleich als Kündigung des betreffenden Nutzungsvertrags. Die Zugangssperrung ohne Kündigung kann der Anbieter nur für eine angemessene Frist, maximal drei (3) Monate, aufrechterhalten.

  14. Der Anspruch des Anbieters auf Zahlung der Vergütung für die boring-Plattform bleibt während der Sperrung unberührt. Der Kunde hat einen Anspruch auf Wiedereinräumung des Zugangs, nachdem er nachgewiesen hat, dass er die vertragswidrige Nutzung eingestellt und eine zukünftige vertragswidrige Nutzung unterbunden hat.

§ 4 Zugang

  1. Innerhalb des Rollenkonzepts der boring-Plattform kann der Kunde Nutzern die Wahrnehmung sämtlicher jeweils bereitgestellter und vereinbarter Funktionalitäten der boring-Plattform über den Account ermöglichen und den Nutzern Rechte zur Verwaltung und Konfiguration des Accounts zuweisen (solche Nutzer jeweils ‘Admin’).

  2. Sofern der Kunde im Rahmen des im Nutzungsvertrag vereinbarten Leistungspaket vertraglich berechtigt ist, mehrere Nutzer zu registrieren, hat er die Möglichkeit, zusätzliche Accounts für weitere Nutzer zu beantragen. Der Anbieter wird diese zusätzlichen Accounts auf Anfrage des Kunden provisionieren. Der Kunde verpflichtet sich, dem Anbieter die hierfür erforderlichen Informationen, wie z.B. Namen und E-Mail-Adressen der zusätzlichen Nutzer, auf Anfrage zur Verfügung zu stellen.

  3. Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, dass die Nutzung der boring-Plattform durch die Nutzer nach Maßgabe des Nutzungsvertrags und dieser Nutzungsbedingungen erfolgt. Der Kunde garantiert, dass er die erforderlichen Maßnahmen treffen wird, um sicherzustellen, dass alle Nutzer die geltenden Bestimmungen einhalten, einschließlich Unterrichtung der Nutzer zur ordnungsgemäßen Nutzung der Plattform und zur Einhaltung der Sicherheitsvorgaben.

  4. Der Kunde garantiert gegenüber dem Anbieter, dass sämtliche Nutzer bzw. Admins gegenüber dem Kunden in vollem Umfang zur Nutzung der boring-Plattform im Rahmen der ihnen eingeräumten Zugriffsrechte befugt sind.

  5. Der Zugang zur boring-Plattform erfolgt über den Account mittels Benutzernamen und Passwörtern. Für den ersten Login wird der Anbieter dem Kunden einen Benutzernamen und Passwort mitteilen. Im Rahmen des Portals können Benutzernamen und Passwörter für Nutzer und Admins vergeben und diese von den entsprechenden Personen geändert werden.

§ 5 Kooperationspartner-Verträge und Kooperationspartner-Arbeitsergebnisse

  1. Der Anbieter ermöglicht dem Kunden online die Anfrage von Leistungen von Kooperationspartnern zum Abschluss von Kooperationspartner-Verträgen, etwa zur individuellen Beratung in den Bereichen Recht und/oder Steuern mit qualifizierten und staatlich zugelassenen Steuerberatern und/oder Rechtsanwälten. Soweit der Kunde entsprechende Erklärungen abgibt, ist der Kunde einverstanden, dass der Anbieter die Erklärungen und sämtliche erforderlichen Daten des Kunden, einschließlich dessen Kontaktdaten, an den jeweiligen Kooperationspartner übermittelt.

  2. Der Kunde erkennt an, dass (i) der Kooperationspartner sämtliche in einem zwischen dem Kooperationspartner und dem Kunden geschlossenen Kooperationspartner-Vertrag dem Kunden gegenüber zu erbringenden Leistungen (etwa die Lieferung von Kooperationspartner-Arbeitsergebnissen) in seinem eigenen Namen und auf seine eigene Rechnung erbringt, (ii) ein Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Anbieter insoweit nicht zustande kommt, (iii) eine Vergütung nach Maßgabe des entsprechenden Kooperationspartner-Vertrag, soweit dort vereinbart, ausschließlich dem Kooperationspartner gegenüber zu entrichten ist und (iv) der Anbieter keine Leistungen dem Kunden gegenüber im Zusammenhang mit der Nutzung von durch den Kooperationspartner gegenüber dem Kunden auf Grundlage eines Kooperationspartner-Vertrags zur Verfügung gestellten Kooperationspartner-Arbeitsergebnissen erbringt und dem Kunden gegenüber keine Verpflichtungen in Bezug auf die Rechtmäßigkeit und Nutzung solcher Kooperationspartner-Arbeitsergebnisse übernimmt.

  3. Soweit der Kunde Kooperationspartner-Arbeitsergebnisse im Rahmen der boring-Plattform nutzt, gelten diese im Verhältnis zwischen dem Anbieter und dem Kunden als Kundeninhalte, und es gelten uneingeschränkt sämtliche Regelungen des Nutzungsvertrags betreffend Kundeninhalte.

§ 6 Geistiges Eigentum und Nutzungsrechte

  1. Mit Ausnahme der im Nutzungsvertrag ausdrücklich eingeräumten Rechte verbleiben sämtliche in Bezug auf die boring-Plattform sowie in Bezug auf Teile oder Weiterentwicklungen hiervon bestehenden Rechte des geistigen Eigentums sowie das gesamte diesbezügliche Know-how vollumfänglich beim Anbieter, seinen Drittlieferanten und Lizenzgebern.

  2. Der Anbieter räumt dem Kunden während der Laufzeit des Nutzungsvertrags das nicht-ausschließliche, nicht-übertragbare und nicht sub-lizenzierbare Recht ein, seinen Nutzern und Admins den Zugang zur boring-Plattform über seinen Account nach Maßgabe des Nutzungsvertrags ausschließlich für Zwecke der Nutzung boring-Plattform für interne Zwecke des Kunden zu gestatten.

  3. Über die im Nutzungsvertrag erteilten beschränkten Rechte hinaus erwirbt der Anbieter keine Rechte an Kundeninhalten. Um die boring-Plattform bereitzustellen und um gesetzlichen Verpflichtungen und behördlichen Anordnungen nachzukommen räumt der Kunde dem Anbieter und seinen Unterauftragnehmern die erforderlichen Rechte ein, die Kundeninhalte zu nutzen, zu hosten, zu übertragen, anzuzeigen und zu vervielfältigen.

  4. Dem Kunde ist die vertragswidrige Nutzung der boring-Plattform untersagt, insbesondere der Nutzung der boring-Plattform für folgende Zwecke: (i) Vornahme von Tests, Reverse Engineering und Dekompilieren des zugrunde liegenden Quellcodes, (ii) Zugriff auf oder Nutzung der boring-Plattform auf eine Weise, die darauf abzielt, anfallendes Entgelt zu vermeiden oder die Nutzungsbeschränkungen der jeweiligen Einzelvereinbarung zu umgehen, (iii) jedes unerlaubte öffentliche Zugänglichmachen der boring-Plattform oder von Anbieterkennzeichen, (iv) Überwachung des Datenverkehrs bei Nutzung der boring-Plattform ohne die vorherige dokumentierte Einwilligung des Anbieters.

  5. Der Kunde gewährt dem Anbieter ein unwiderrufliches, räumlich und zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht an seinen Empfehlungen, Berichtigungen oder sonstigem Feedback zur Verwendung und Einbindung in boring-Plattform und zur sonstigen uneingeschränkten wirtschaftlichen Verwertung zu eigenen oder fremden Geschäftszwecken.

  6. Der Anbieter ist berechtigt, auf die Vertragsbeziehung zum Kunden in geeigneter Form in Broschüren, im Internet und Publikationen (bspw. Referenzlisten) hinzuweisen und in diesem Zusammenhang Kundenkennzeichen zu verwenden. Sollte der Kunde damit nicht einverstanden sein, wird er den Anbieter entsprechend darauf in Textform hinweisen.

§ 7 Vergütung

  1. Für die Nutzung der boring-Plattform hat der Kunde dem Anbieter die im Nutzungsvertrag vereinbarte Vergütung zu bezahlen. Die Vergütung richtet sich gemäß Ziffer 1(3) nach dem vom Kunden im Rahmen der Registrierung des Accounts und dem damit einhergehenden Zustandekommen des Nutzungsvertrags ausgewähltem Leistungspakets (z.B. ‘Starter’ oder ‘Professional’). Die Leistungspakete unterscheiden sich insbesondere hinsichtlich Umfang der Funktionalitäten, der Anzahl zulässiger Nutzer und der zur Verfügung gestellten Speicherkapazität. Einzelheiten hierzu finden sich allgemein unter https://boring.tax/de/pricing/ bzw. konkret in der Bestätigung des jeweiligen Nutzungsvertrags.

  2. Soweit nicht anders angegeben, verstehen sich alle zwischen den Parteien vereinbarten oder anderweitig vom Anbieter angegebenen Preise zuzüglich der gegebenenfalls anfallenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

  3. Die zwischen den Parteien vereinbarte monatliche bzw. jährliche Vergütung wird mit dem Leistungsbeginn gemäß Ziffer 14(1) bzw., im Falle der Verlängerung gemäß Ziffer 14(2), mit dem Beginn des jeweils folgenden Vertragsmonats fällig. Die Vergütung ist für den jeweiligen Vertragsmonat bzw. das jeweilige Vertragsjahr, im Falle von untermonatiger bzw. unterjährigen Erhöhungen der Vergütung infolge von Änderungen der vereinbarten Leistungen für den verbleibenden Teil des Vertragsmonats vollständig im Voraus zu zahlen. Die Vergütung ist vierzehn (14) Tage nach Rechnungsstellung durch den Anbieter zur Zahlung durch den Kunden fällig.

  4. Nach dem Ablauf von zwölf (12) Monaten nach Leistungsbeginn gemäß Ziffer 14(1) behält sich der Anbieter vor, die bei Abschluss des Nutzungsvertrags zu Grunde liegenden Preise für die Bereitstellung und Nutzung der boring-Plattform zum Ausgleich von Personal- und sonstigen Kostensteigerungen in dem Umfang zu erhöhen, in dem sich diese Steigerungen auf die boring-Plattform auswirken. Der Anbieter wird diese Preiserhöhungen dem Kunden spätestens einen (1) Monat vor Wirksamwerden der Preiserhöhung per E-Mail bekannt geben; die Preiserhöhungen gelten nicht für die Zeiträume, für die der Kunde bereits Zahlungen geleistet hat. Beträgt die Preiserhöhung mehr als fünf Prozent (5 %) des bisherigen Preises, so ist der Kunde berechtigt, den Nutzungsvertrag im Ganzen zum Ende des Zeitraums, für den der Kunde bereits Zahlungen geleistet hat, zu kündigen. Auf das Kündigungsrecht wird der Anbieter den Kunden zusammen mit jeder Ankündigung einer Preiserhöhung hinweisen.

§ 8 Verantwortlichkeit des Kunden, Freistellung und Löschung

  1. Der Kunde wird selbst sicherstellen, dass sämtliche Nutzer und Admins: a) die boring-Plattform ausschließlich im Rahmen der Nutzungsrechte nach Ziffer 6(2) nutzen; b) sämtliche über die boring-Plattform oder in sonstiger Weise mitgeteilten bzw. zugänglichen Sicherheits- und Nutzungsvorgaben strikt einhalten; c) alle Maßnahmen unterlassen, die die Sicherheit und Stabilität der boring-Plattform gefährden könnten, insbesondere nicht unbefugt Informationen oder Daten abrufen, in die Softwarelösung eingreifen, in Datennetze des Anbieters eindringen und keine Viren, Trojaner oder sonstigen Schadprogramme übermitteln; d) unberechtigten Dritten keinen Zugang zur boring-Plattform gewähren; e) im Rahmen der Nutzung der boring-Plattform nicht gegen Urheberrechte, Kennzeichenrechte, Persönlichkeitsrechte oder andere Rechte Dritter und sonstiges Recht sowie gegen Geheimhaltungspflichten oder die guten Sitten verstoßen; g) Benutzernamen und Passwörter sowie sonstige Zugangsdaten geheim halten, nicht an unberechtigte Dritte weitergeben, durch geeignete und den aktuellen Anforderungen entsprechende Maßnahmen vor dem Zugriff durch Dritte schützen; und h) sämtliche Informationen und Daten über oder im Zusammenhang mit der boring-Plattform einschließlich solcher beim Abschluss des Nutzungsvertrags und bei der Benennung von Admins und Nutzern wahrheitsgemäß und vollständig angeben und diese stets aktuell halten.

  2. Der Kunde hat die Möglichkeit, im Rahmen der Tax-Funktionalität sowie der Legal-Funktionalität über verschiedene technische Möglichkeiten Kundeninhalte auf die boring-Plattform hochzuladen. Insoweit gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen: a) Der Umfang und die Anzahl von erstellten und/oder hochgeladenen Kundeninhalten unterliegen je nach vereinbarten Leistungspaket im Rahmen des abgeschlossenen Nutzungsvertrages bestimmten technischen Begrenzungen (sog. Caps), die sich unter anderem an der Unternehmensgröße des Kunden und technischen Faktoren orientieren. b) Der Kunde ist nicht berechtigt, die jeweiligen technischen Begrenzungen zu umgehen. Ein Anspruch auf unbegrenztes Erstellen und Hochladen von Kundeninhalten besteht ausdrücklich nicht. c) Der Kunde kann jederzeit eine Erhöhung dieser technischen Beschränkungen im Rahmen einer Veränderung des Nutzungsvertrags anfragen. Der Anbieter behält sich vor, für eine solche Erhöhung eine Anpassung der Vergütung unter dem Nutzungsvertrag zu verlangen. d) Der Anbieter behält sich das Recht vor, bei einem ungewöhnlich hohen Maß an Erstellung und Hochladen von Kundeninhalten Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen, einschließlich der vorübergehenden Sperrung des Zugangs (Ziffer 3(12)).

  3. Der Kunde ist verpflichtet, Kundeninhalte umfassend zu überwachen und im Falle eines Verstoßes gegen die Regelungen in diesen Nutzungsbedingungen umgehend zu löschen.

  4. Der Kunde ist verpflichtet, den Anbieter unverzüglich zu unterrichten, wenn er Kenntnis von dem Verdacht erlangt, dass (i) Benutzernamen oder Passwörter oder sonstige Zugangsdaten nichtberechtigten Personen bekannt geworden sein könnten, (ii) dass eine Gefährdung der Sicherheit der boring-Plattform vorliegt, oder (iii) dass der Kunde, ein Admin oder ein Nutzer gegen die Bestimmungen des Nutzungsvertrags verstoßen hat.

  5. Der Kunde ist gegenüber dem Anbieter in vollem Umfang für die Nutzung der boring-Plattform und Einhaltung der Nutzungsbedingungen durch sämtliche von oder für diesen benannten Nutzer und Admins verantwortlich.

  6. Der Kunde ist verpflichtet, den Anbieter von jeglichen Schäden, Ansprüchen Dritter und Kosten, einschließlich angemessener Rechtsverfolgungskosten, freizustellen, die dem Anbieter im Zusammenhang mit tatsächlichen und behaupteten Verstößen des Kunden (einschließlich von Admins und Nutzern) gegen Rechte des geistigen Eigentums, sonstige Rechte Dritter oder anwendbares Recht im Zusammenhang mit der Nutzung von Kundeninhalten sowie der Nutzung der boring-Plattform entstehen, soweit der Kunde dies zu vertreten hat.

  7. Der Anbieter ist jederzeit zur Löschung oder Sperrung von Kundeninhalten oder sonstigen vom Kunden eingestellten Daten berechtigt, die nach Einschätzung des Anbieters möglicherweise gegen Rechte dritter Personen, diese Nutzungsbedingungen und sonstiges Recht verstoßen. Der Anbieter wird den Kunden über eine solche Löschung oder Sperrung informieren.

§ 9 Datenschutz und Dienstgenerierte Daten

  1. Der Anbieter und der Kunde sind für die Einhaltung sämtlicher Anforderungen des geltenden Datenschutzrechts verantwortlich.

  2. Der Kunde bleibt im Hinblick auf in Kundeninhalten enthaltene personenbezogene Daten verantwortliche Stelle und hat daher stets zu prüfen, ob die Verarbeitung der Kundeninhalte und die Nutzung der boring-Plattform von entsprechenden Erlaubnistatbeständen gedeckt ist. Der Anbieter wird im Rahmen des Nutzungsvertrags im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeiten. Hierzu schließen die Parteien die diesen Nutzungsbedingungen als Anlage – Auftragsverarbeitungsvereinbarung angehängte Vereinbarung über die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Auftrag.

  3. Der Kunde ist verpflichtet, den Anbieter gemäß Ziffer 8(5) von jeglichen Schäden, Ansprüchen Dritter und Kosten freizustellen, die dem Anbieter entstehen im Zusammenhang mit tatsächlichen bzw. behaupteten Verstößen gegen das anwendbare Datenschutzrecht, die darauf beruhen, dass der Kunde den Anbieter im Widerspruch zu geltendem Datenschutzrecht personenbezogene Daten verarbeiten lässt, soweit der Kunde dies zu vertreten hat.

  4. Der Anbieter ist berechtigt, die Daten oder Informationen über die Bereitstellung oder die Nutzung der boring-Plattform einschließlich Aktivitätsprotokollen oder andere Daten über die Nutzung der boring-Plattform durch den Kunden, einschließlich Kundeninhalten (‘Dienstgenerierte Daten’), zu den nachfolgenden Zwecken, soweit möglich anonymisiert, zu erzeugen, aggregieren, analysieren und auszuwerten (‘Evaluation’). Die Evaluation erfolgt zu folgenden Zwecken während der Laufzeit des Nutzungsvertrags: (i) Weiterentwicklung und Verbesserung der boring-Plattform und Entwicklung neuer Produkte und Dienstleistungen; (ii) Verbesserung der technischen Kapazitäten und Infrastruktur; (iii) Training und Entwicklung von Algorithmen für maschinelles Lernen sowie Auffinden von Mustern und Korrelationen für Zwecke der künstlichen Intelligenz; (iv) Überprüfung, Entwicklung und Anpassung von technischen Sicherheitsanforderungen und (v) Analyse von Trends und Entwicklungen, Erstellung von Indizes und anonymes Benchmarking.

§ 10 Kommunikation und Monitoring

  1. Der Kunde hat dem Anbieter einen Hauptansprechpartner unter Mitteilung von dessen Name, Vorname, Anrede und E-Mail-Adresse zu nennen und dem Anbieter Änderungen unverzüglich mitzuteilen. Teilt der Kunde dem Anbieter nicht ausdrücklich einen Hauptansprechpartner mit, gilt derjenige Nutzer, der im Namen des Kunden den Nutzungsvertrag mit dem Anbieter abschließt, als Hauptansprechpartner. Mit der Mitteilung gegenüber dem Hauptansprechpartner gelten entsprechende Erklärungen des Anbieters als dem Kunden zugegangen.

  2. Der Anbieter behält sich das Recht vor, den Kunden und dessen Nutzer in Bezug auf die boring-Plattform und die damit gemachten Erfahrungen zu befragen. Die Teilnahme an Umfragen ist freiwillig und auf Wunsch auch anonym möglich.

  3. Zu Abrechnungszwecken und zur Produktverbesserung behält der Anbieter sich das Recht vor, das Nutzerverhalten bei der Verwendung der boring-Plattform mitzuverfolgen und zumindest pseudonymisiert auszuwerten. Der Anbieter verpflichtet sich, die zu diesem Zweck erhobenen Daten weder weiterzugeben noch anderweitig zu verwenden.

§ 11 Gewährleistung und Freistellung durch den Anbieter

  1. Der Anbieter leistet ab dem Leistungsbeginn gemäß Ziffer 14(1) und bis zur Beendigung des Nutzungsvertrags dafür Gewähr, dass die boring-Plattform am Übergabepunkt die im Nutzungsvertrag vereinbarten Funktionalitäten, Eigenschaften und Leistungsmerkmale aufweist.

  2. Der Anbieter wird in Textform (E-Mail ist ausreichend) angezeigte Mängel der boring-Plattform innerhalb einer angemessenen Frist beseitigen.

  3. Hat der Anbieter einen Mangel zu vertreten oder dauert dieser länger als achtundvierzig (48) Stunden, ist der Kunde zur anteiligen Minderung der Vergütung berechtigt.

  4. Die verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters im Bereich mietrechtlicher und ähnlicher Nutzungsverhältnisse für bereits bei Vertragsabschluss vorhandene Mängel und Fehler sowie die Anwendung des Selbstbeseitigungsrechts aus § 536a Absatz 2 BGB ist ausgeschlossen.

  5. Der Anbieter übernimmt keine Garantie für eine bestimmte Eigenschaft der boring-Plattform und sichert diese auch nicht zu. Technische Daten, Spezifikationen und Leistungsangaben dienen allein der Leistungsbeschreibung.

  6. Soweit die Nutzung der boring-Plattform im Einklang mit dem Nutzungsvertrag durch den Kunden Rechte des geistigen Eigentums dritter Personen verletzt, und entsprechende Ansprüche geltend gemacht werden, hat der Kunde den Anbieter hiervon unverzüglich in Textform zu unterrichten. Der Anbieter wird nach eigener Wahl und auf eigene Kosten (i) dem Kunden das erforderliche Nutzungsrecht verschaffen, (ii) die Leistung so ändern, dass diese rechtsfehlerfrei genutzt werden kann, oder (iii) die boring-Plattform unter Abschaltung der betroffenen Funktionalitäten gegen angemessene Reduzierung der Vergütung weiterhin bereitstellen.

  7. Der Anbieter ist verpflichtet, den Kunden nach Maßgabe von Ziffer 12 von jeglichen Schäden, Ansprüchen dritter Personen und Kosten freizustellen, die dem Kunden aufgrund einer Inanspruchnahme nach Ziffer 11(6) entstehen.

  8. Ein Mangel liegt nicht vor, soweit die Einschränkung der Beschaffenheit auf (i) einer mit dem System des Kunden verwendeten Hardware oder Software anderer Hersteller, (ii) einer von Seiten des Kunden vorgenommenen oder beauftragten Änderung, (iii) einer Verletzung des Nutzungsvertrags durch den Kunden oder (iv) einem anderen Umstand beruht, für den der Kunde verantwortlich ist.

  9. Sämtliche Gewährleistungsansprüche des Kunden enden mit der Beendigung des Nutzungsvertrags. Ansprüche auf Schadensersatz und Freistellung bleiben hiervon unberührt.

  10. Die Rechte des Kunden wegen Mängeln sind ausgeschlossen, soweit dieser ohne Zustimmung des Anbieters Änderungen an der boring-Plattform vornimmt oder vornehmen lässt, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Änderungen keine unzumutbaren Auswirkungen auf Analyse und Beseitigung der Mängel haben.

  11. Erbringt der Anbieter Leistungen bei der Mängelermittlung oder -beseitigung, ohne hierzu verpflichtet zu sein, kann der Anbieter eine Vergütung nach Aufwand verlangen, wenn der Kunde das Nichtvorliegen eines Mangels mindestens grob fahrlässig verkannt hat.

§ 12 Haftungsbeschränkung

  1. Vorbehaltlich des Abschnitts von Ziffer 12(3) haftet keine der Parteien für die folgenden Schäden: a) Verlust von erwarteten Einsparungen; b) Verlust von Gewinnerwartungen; c) Schäden des Rufs oder Reduktion des Firmenwerts; d) Mangelfolgeschäden oder Weiterfresserschäden; e) verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters nach § 536a Abs. 1, 1. Alt. BGB wegen Mängeln der boring-Plattform, die bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhanden sind, soweit sich der Mangel nicht auf eine zugesicherte Eigenschaft bzw. Garantie bezieht; f) bei Datenverlust bzw. Datenvernichtung haftet der Anbieter der Höhe nach begrenzt auf den Schaden, der auch im Fall einer ordnungsgemäßen Datensicherung (durch den Kunden) entstanden wäre.

  2. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter – soweit nicht in Ziffer 12(3) abweichend geregelt – nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise und bei Verletzung einer Kardinalpflicht, und zwar beschränkt auf den Ersatz des bei Abschluss des Nutzungsvertrags vorhersehbaren und typischen Schadens.

  3. Die Parteien sind sich einig, dass der vorhersehbare Schaden, der aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag entsteht, nicht über die im Rahmen des Nutzungsvertrags in den letzten zwölf (12) Monaten vor dem Eintritt des Schadens gezahlten Vergütung hinausgeht. Im Falle einer kürzeren Vertragslaufzeit als zwölf (12) Monate ist der vorhersehbare Schaden entsprechend der tatsächlich gezahlten Vergütung begrenzt.

  4. Die Haftung der Parteien für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit, Betrug und Arglist, Verletzung einer Beschaffenheitsgarantie, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen unberührt.

  5. Sämtliche Schadensersatz- und Freistellungsansprüche des Kunden (mit Ausnahme von Ziffer 12(4)) verjähren spätestens ein (1) Jahr nach Entstehen des jeweiligen Anspruchs.

  6. Die Haftungsbegrenzungen dieser Ziffer 12 gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

§ 13 Höhere Gewalt

Die vertraglichen Verpflichtungen des Anbieters entfallen im Falle und für die Dauer höherer Gewalt. Solche Umstände höherer Gewalt umfassen insbesondere nicht vom Anbieter schuldhaft herbeigeführten Arbeitskampf, Feuer, Explosion, Überschwemmung, Blitzschlag, Krieg, Pandemie, Meuterei, Blockade, Embargo, Entscheidungen staatlicher Stellen oder sonstige staatliche Vorschriften, technische Fehler im Netzwerk des Internetanbieters, verspätetes Erbringen von Leistungen durch Dritte, soweit dies durch ein oben bezeichnetes Ereignis verursacht wurde, allgemeine Transport-, Waren- oder Energieengpässe oder andere ähnliche Umstände.

§ 14 Laufzeit und Beendigung

  1. Der Nutzungsvertrag tritt mit seiner Vereinbarung zwischen den Parteien mit der Maßgabe in Kraft, dass die Regelungen über den Zugang und die Nutzung der boring-Plattform wirksam werden, sobald der Kunde über die boring-Plattform Zugriff auf seinen Demo-Account bzw. Kunden-Account erhält (‘Leistungsbeginn’). Der Anbieter wird den Kunden hierüber in Textform benachrichtigen.

  2. Der Nutzungsvertrag über einen Kunden-Account wird wahlweise für einen bestimmten Zeitraum (ein (1) Monat oder ein (1) Jahr ab dem Tag des Leistungsbeginns) geschlossen. Der Nutzungsvertrag verlängert sich automatisch um jeweils einen (1) weiteren Monat bei monatlicher Laufzeit bzw. ein (1) Jahr bei jährlicher Laufzeit, es sei denn, er wird mit einer Frist von vierzehn (14) Tagen zum Monatsende (monatliche Laufzeit) bzw. einem (1) Monat (jährliche Laufzeit) zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit in Textform gekündigt.

  3. Das Recht des Anbieters und des Kunden zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt (§ 314 BGB).

  4. Ein wichtiger Grund, der den Anbieter zur Kündigung berechtigt, liegt insbesondere vor, wenn: der Kunde eine geschuldete Zahlung nicht innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach schriftlicher Mahnung leistet; nicht sämtliche Admins und Nutzer zur Nutzung befugt sind; der Kunde, ein Admin oder Nutzer wiederholt gegen die Nutzungsregeln aus Ziffer 8(1) verstoßen; der Kunde einen Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen nicht trotz Mahnung innerhalb von vierzehn (14) Tagen abstellt; oder der Kunde einer Änderung der Nutzungsbedingungen widerspricht.

  5. Mit Beendigung des Nutzungsvertrags ist der Anbieter berechtigt, den Zugang des Kunden zur boring-Plattform zu sperren. Der Anbieter ermöglicht dem Kunden für einen Zeitraum von einem (1) Monat nach Beendigung weiterhin den Export von Kundeninhalten. Nach Ablauf dieser Frist wird der Anbieter sämtliche Kundeninhalte und anderen Daten des Kunden löschen und dies dem Kunden auf Verlangen in Textform mitteilen.

  6. Sofern der Kunde den Kündigungsgrund zu vertreten hat, ist der Kunde verpflichtet, dem Anbieter die vereinbarte Vergütung bis zu dem Zeitpunkt weiterhin zu zahlen, an dem der Nutzungsvertrag bei einer ordentlichen Kündigung frühestens enden würde.

  7. Jede Kündigung sowie Mitteilung einer Sperrung bedarf der Textform (E-Mail ist ausreichend). Die Kündigung des Kunden per E-Mail ist nur bei Zusendung an die in Ziffer 18(7) angegebene E-Mail-Adresse oder über eine entsprechende Kündigungsmöglichkeit auf der boring-Plattform wirksam.

§ 15 Vertraulichkeit

Diese Ziffer 15 gilt zugleich als Vertraulichkeits- und Geheimhaltungsvereinbarung zwischen dem Anbieter und dem Kunden; einer gesonderten Geheimhaltungsvereinbarung bedarf es daneben nicht.

  1. Geschützte oder vertrauliche Informationen sind sämtliche Informationen, die: a) zu den nach § 2 Nr. 1 GeschGehG geschützten Informationen gehören; b) seitens einer Partei ausdrücklich und schriftlich als vertraulich bezeichnet wurden; c) durch gewerbliche und andere Schutzrechte geschützt sind, z.B. Entwurfsmaterial für Software (vgl. § 69a Abs. 1 UrhG); d) persönliche oder sachliche Verhältnisse der Kunden des Anbieters umfassen und unter das Bankgeheimnis oder den Datenschutz oder eine ähnliche Geheimhaltungspflicht fallen; oder e) bei denen sich das Geheimhaltungsinteresse aus der Natur der Information ergibt, namentlich Konzepte, Geschäftspläne, Muster, Verfahren, Formeln, Quellcode, Produktionstechniken und Ideen, Produkt- und Programmspezifikationen, Zeichnungen, Verkaufs- und Marketingdaten, Informationen über Preisgestaltung und Kosten sowie sonstige Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse.

  2. Die Einbeziehung endet, wenn nachweislich gilt: a) sie waren der empfangenden Partei vor der Übermittlung bereits bekannt; b) sie waren vor der Mitteilung bereits öffentlich bekannt; c) sie wurden nach Mitteilung ohne Mitwirkung der empfangenden Partei öffentlich bekannt; oder d) sie sind der empfangenden Partei durch einen Dritten ohne Geheimhaltungsverpflichtung bekannt gemacht worden.

  3. Die geschützten oder vertraulichen Informationen dürfen nur denjenigen Mitarbeitern, Beratern, Subunternehmern oder sonstigen Dritten zugänglich gemacht werden, die von ihnen Kenntnis nehmen müssen (‘Sachlich begrenzter Personenkreis’). Sämtliche Mitglieder dieses Personenkreises müssen vor der Weitergabe zu Bedingungen zur Geheimhaltung verpflichtet werden, die mindestens denen dieser Nutzungsbedingungen entsprechen, und zwar auch über eine eventuelle Beendigung des jeweiligen Vertrags- bzw. Arbeitsverhältnisses hinaus.

  4. Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch für drei (3) Jahre über die Beendigung des Nutzungsvertrags hinaus.

  5. Wenn eine Partei dies verlangt, sind die von ihr übergebenen Unterlagen nach Beendigung des Vertragsverhältnisses an sie herauszugeben, soweit die andere Partei kein berechtigtes Interesse geltend machen kann. Kopien im Rahmen regelmäßiger Datensicherungsmaßnahmen sind von dieser Herausgabepflicht befreit.

§ 16 Demo-Account

  1. Der Anbieter ermöglicht dem Kunden einmalig im Rahmen eines Demo-Accounts unentgeltlich die Nutzung der boring-Plattform für den vereinbarten Zeitraum und in dem festgelegten Umfang. Sofern die Parteien nicht eine Weiterführung im Rahmen eines Kunden-Accounts vereinbaren, endet der Nutzungsvertrag über den Demo-Account mit Ablauf des vereinbarten Zeitraums automatisch.

  2. Der Demo-Account dient ausschließlich dazu, die Funktionalitäten der boring-Plattform zu testen und zu evaluieren. Eine produktive Nutzung ist nicht gestattet und kann technischen Beschränkungen unterliegen.

  3. Im Rahmen des Demo-Accounts stellt der Anbieter dem Kunden die boring-Plattform in der jeweils verfügbaren Form (‘as is’) zur Verfügung. Die Regelungen zur Verfügbarkeit in Ziffer 3(4), zur Gewährleistung und Freistellung in Ziffer 11 und zur Haftung in Ziffer 12 gelten nicht.

  4. Gewährleistungsansprüche des Kunden bestehen nur bei arglistigem Verschweigen des Anbieters. Sonstige Haftungsansprüche bestehen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Anbieters.

§ 17 Zugang zur boring-Plattform über Vertriebs- und Onboardingdienste Dritter

  1. Ein Vertriebs- und Onboardingdienst eines Dritten (“VOD”) ist ein von einem vom Anbieter unabhängigen Dritten betriebenes System oder eine Abschlussstrecke, in das bzw. die die boring-Plattform oder einzelne Bestell-, Onboarding- oder Abrechnungsfunktionen technisch eingebunden sind. Diese Ziffer 17 regelt ergänzend die Besonderheiten bei Einbindung eines VOD. Im Übrigen gelten die Nutzungsbedingungen unverändert.

  2. Der Nutzungsvertrag über eine VOD-Strecke kommt zustande, indem der Kunde in der Systemumgebung des VOD einen Registrierungsprozess durchläuft und durch Anklicken einer beschrifteten Schaltfläche unter Einbeziehung dieser Nutzungsbedingungen ein Angebot abgibt. Der Vertrag kommt zustande durch elektronische Vertragsbestätigung des Anbieters oder Freischaltung des Zugangs. Nutzungsverträge kommen ausschließlich zwischen boring und dem jeweiligen Kunden zustande.

  3. Soweit jeweils separat vereinbart, kann der VOD Entgeltforderungen für die Nutzung der boring-Plattform ganz oder teilweise im Wege der befreienden Schuldübernahme für den Kunden übernehmen. In diesem Umfang erlischt die entsprechende Schuld des Kunden gegenüber dem Anbieter. Bleibt eine Drittzahlung des VOD aus, gelten die Regelungen dieser Nutzungsbedingungen gegenüber dem Kunden unverändert.

  4. Für über einen VOD abgeschlossene Nutzungsverträge können besondere Konditionen gelten. Maßgeblich sind die bei Vertragsschluss ausgewiesenen Konditionen. Nach Ablauf von zwölf (12) Monaten ist der Anbieter berechtigt, eine Stichtagsabrechnung auf Basis der tatsächlich verarbeiteten Umsätze durchzuführen und etwaige Differenzen nachzuberechnen oder gutzuschreiben.

  5. Der VOD betreibt eigene Systeme und Prozesse und ist weder Vertreter noch Erfüllungsgehilfe des Anbieters. Der Anbieter haftet nicht für Verfügbarkeit, Fehler oder Verzögerungen des VOD.

  6. Der Anbieter wird, soweit technisch erforderlich, zum Zweck der Erfüllung des Nutzungsvertrags Daten mit dem VOD über dokumentierte Schnittstellen austauschen.

  7. Überschreitet die tatsächliche Nutzung die bei Vertragsschluss zugrunde gelegten Annahmen erheblich, können der Anbieter und der Kunde angemessene organisatorische Maßnahmen abstimmen. Preis- oder Leistungsänderungen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung in Textform.

  8. Eine Beendigung der Zusammenarbeit zwischen Anbieter und VOD lässt bestehende Nutzungsverträge unberührt.

  9. Änderungen des Nutzungsvertrags erfolgen nach Maßgabe der Nutzungsbedingungen.

§ 18 Schlussbestimmungen

  1. Für den Fall von Gesetzesänderungen, Änderungen der Rechtsprechung, Änderungen bei den weiterzugebenden Bedingungen von Unterauftragnehmern oder wesentlicher Veränderungen der wirtschaftlichen Verhältnisse behält sich der Anbieter vor, diese Nutzungsbedingungen zu ändern, sofern dadurch nicht wesentliche Inhalte des Nutzungsvertrags geändert werden und die Änderung für den Kunden zumutbar ist. Widerspricht der Kunde nicht in Textform binnen sechs (6) Wochen nach Zugang der Mitteilung, gilt die Änderung als genehmigt. Auf diese Folge wird der Anbieter den Kunden ausdrücklich hinweisen.

  2. Die Übertragung des Nutzungsvertrags durch den Kunden ist nur mit vorheriger Zustimmung des Anbieters in Textform zulässig. Eine Übertragung durch den Anbieter auf verbundene Unternehmen ist stets zulässig.

  3. Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Die Abtretung von gegen den Anbieter gerichteten Ansprüchen ist ausgeschlossen; § 354a HGB bleibt unberührt.

  4. Für alle Rechtsbeziehungen gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des UN-Kaufrechts.

  5. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Berlin; der Anbieter ist jedoch auch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben.

  6. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform (E-Mail ist ausreichend). Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses.

  7. Soweit der Kunde Erklärungen per E-Mail abgibt, werden diese nur bei Zusendung an folgende E-Mail-Adresse wirksam: support@boring.legal. Der Anbieter ist jederzeit berechtigt, dem Kunden eine andere E-Mail-Adresse mitzuteilen.

  8. Die Unwirksamkeit einzelner Regelungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Anbieter und Kunde verpflichten sich, sich auf wirksame Regelungen zu verständigen, die dem intendierten Zweck der unwirksamen Regelungen am nächsten kommen.

Anlage – Auftragsverarbeitungsvereinbarung (gesondertes Dokument, dieser Fassung als Anlage beigefügt).

Auftragsverarbeitungsvereinbarung